Mit Ablauf der Woche 7 geht es darum, einen kühlen Kopf zu bewahren und ums Daumen drücken.
Einen kühlen Kopf brauche ich die Tage nicht nur wegen der sommerlichen Hitze. Nein, vielmehr bedeutet es, sich in nichts reinzusteigern und mich immer wieder selbst daran zu erinnern: bleibe offen im Wie und Schritt für Schritt zum Glück!
Der Termin mit der Holzbaufirma am Dienstag verlief wie gehabt sehr freundlich, informativ und offen. Ich bin mit der Geschäftsführerin alle meine Fragen durchgegangen, so dass ich in den meisten Punkten nun klarer sehe. Nur ein Punkt, ein ganz wesentlicher Punkt ist offen. Und dieser bezieht sich auf die äußere Form meines Mini-Hauses. Um das Maximale aus den vorgegebenen 12 x 3,5 m bei 1,5-geschossig rauszuholen, habe ich mir eine coole Lösung einfallen lassen: ich setze zwei Quader über- und ineinander. Der größere von beiden stellt die Basis dar und nutzt die 12 x 3,5 m bei einer Außenhöhe von ca. 3,1 m komplett aus. Dieser beinhaltet den eigentlichen Wohntrakt und das Bad. Die lichte Raumhöhe des Bades habe ich dabei auf das geforderte Mindestmaß von 2,3 m abgesenkt, um damit Raum nach oben zu gewinnen. Auf dieses setze ich den zweiten, deutlich kleineren Quader, der den größeren um etwa 1,5-1,6 m überragt. So komme ich in diesem Bereich auf eine etwaige Gesamthöhe von 4,6-4,7 m. Der Gag daran: so erreiche ich auch in meinem Schlaf-Loft eine gute Stehhöhe, also mindestens 1,8 – 2 m lichte Innenhöhe. Der einzige Haken daran, dass diese Bauform vom zuständigen Bauamt genehmigt werden muss. Eigentlich ein normales Prozedere, doch bei Tiny-Häusern wird das schon mal zum Spießrutenlauf. Die Baufirma erklärte mir, dass sie allein 8 Monate dafür gebraucht haben, eine Sondergenehmigung zu erhalten, um auf das für ein Einfamilienhaus gemünztes Grundstück vier Tiny-Häuser bauen zu dürfen. Und da war die Grundlage ein Tiny-Haus mit einem durchlaufenden Satteldach. Meines soll nun ein Flachdach bekommen, in Stufen. Nun ja. Gemäß des zugrunde gelegten Bebauungsplans wäre alles im grünen Bereich, denn der lässt tatsächlich jegliche Dachform zu, ob Sattel-, Pult-, Zelt- oder eben Flachdach, alles möglich. Nur deckt der Bebauungsplan Häuser mit einer maximalen Höhe von 7,8 m ab, normale Ein- und Mehrfamilienhäuser. Die Spezifika eines Tiny-Hauses sind nicht vorgesehen. Die zugelassene Bebauung durch Mini-Häuser und deren maximale Grundfläche wurde in einem Änderungsbescheid festgelegt, also die 12 auf 3,5 m, mehr gibt es nicht an Regeln und Gesetze.
Einiges mehr steht dann im Kaufvertrag des Grundstückes, dem ein Bauantrag bereits zugrunde gelegt wurde, der eben vier Tiny-Häuser mit Spitzdach vorsieht. Tja, das heißt, alles, was davon abweichend gebaut werden will, braucht einen Änderungsantrag. Und der muss dann erst einmal genehmigt werden und bezogen auf mein Vorhaben bewegen wir uns da halt nun mal außerhalb von Gesetzen und Vorschriften. Denn, die gibt es für Tiny-Häuser schlicht noch nicht. Insofern unterliegt man in gewisser Weise der Willkür und der Laune der zuständigen Behörde bzw. des einzelnen Sachbearbeiters. Den hatte ich bereits versucht, vergeblich zu erreichen. Einen gewünschten Rückruf erhielt ich bis dato auch nicht. Da heißt es, kühlen Kopf bewahren. Die Holzbaufirma scheint da einen besseren, weil sicherlich schon häufiger benutzten Draht zu haben, so zumindest die eigene Aussage. Nun vertraue ich darauf, dass diese mit dem zuständigen Sachbearbeiter umzugehen weiß und die notwendige Freigabe bekommt. Also kann ich nun nur noch abwarten und Daumen drücken.
Ja, und wie schon gesagt: einen kühlen Kopf bewahren.
In der nächsten Woche weiß ich hoffentlich mehr und hoffentlich nur Positives 🙂
Meinen dazugehörigen Video-Beitrag findest du hier.
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